4. Corona-Steuerhilfegesetz

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Hups, da sind wir vielleicht doch kurz eingenickt. Aber das Steuerleben hält uns auf Trab, da merkt man erst, wie die Zeit vergeht, wenn man im Supermarktregal die ersten Weihnachtsnaschereien entdeckt.

Wahrscheinlich ebenso unbemerkt ist seit Ende Juni das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet worden. Was drin steht? Keine Überraschungen, so viel sei schon mal gesagt. Deshalb wollen wir es auch kurz und übersichtlich halten.

Um weiter Anreize für Investitionen zu setzen, wurde die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung verlängert und gilt auch für 2022. Die in 2017-2019 gebildeten IABs müssen in 2022 nicht aufgelöst werden, die Investitionsfrist wird um ein weiteres Jahr verlängert. Gleiches gilt für eine Reinvestition nach § 6b EStG.

Außerdem wurde die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale von fünf Euro auch für 2022 beschlossen. Dass der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld weiter steuerfrei bleibt, ist acht Tage nach Verkündigung des Gesetzes schon wieder hinfällig gewesen. Relevant dagegen sind die aktuell schon beschlossenen Steuererklärungsfristen:

Veranlagungszeitraum Beratene Fälle Nicht beratene Fälle
 2021  31.08.2023  31.10.2022
 2022  31.07.2024  30.09.2023
 2023  31.05.2025  30.08.2024
 2024  30.04.2026  31.07.2025

 

Pläne aus dem Jahressteuergesetz 2022:

  • lineare AfA für neue Wohngebäude mit drei statt zwei Prozent (aber wohl erst ab 2024 und abzuwarten bleibt, wie „neu“ definiert wird)
  • ehegattenübergreifende Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages bei Kapitalerträgen von derzeit 801 € auf 1.000 €
  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrages von 924 € auf 1.200 €

Pläne des dritten Entlastungsgesetzes:

  • Einmalzahlungen für Studierende und Rentner
  • Erhöhung der Midi-Jobgrenze auf 2.000 € ab 2023
  • Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld
  • Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für die Gastronomie
  • Entfristung und „Verbesserung“ der Homeoffice-Pauschale

Einzelheiten zu den Plänen sind noch nicht bekannt.

Stand: 12.09.2022

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