Wunschliste an die Regierung

Geld machen mit Spielgeld

Schon mal mit Bitcoin bei Lieferando bezahlt? Kryptowährungen sind mittlerweile zwar immer noch hauptsächlich spekulative Geldanlage, finden aber auch im allgemeinen Zahlungsverkehr Einzug. Bitcoin ist die bekannteste unter ihnen. Allerdings gibt es mehr als 10.000 verschiedene Kryptowährungen. Die Idee war, eine von Banken und Regierungen unabhängige digitale Währung zu schaffen. Möglich wird das durch das dezentrale System, in dem Kryptowährungen aufgebaut sind. Üblicherweise werden Fiat-Währungen[1] durch zentrale Organisationen (beispielsweise der Europäischen Zentralbank) gesteuert. Dezentrale Netzwerke funktionieren ohne zentrale Server und bestehen aus vielen einzelnen und voneinander unabhängigen Computern. Die Teilnehmer*innen selbst bilden also das Netzwerk und autorisieren Transaktionen.

Organisiert ist das dezentrale Netzwerk in sogenannten Blockchains. Sie bilden die Datenbank und können als Kassenbücher verstanden werden. Wobei sich eine Kopie des Kassenbuches auf jedem Computer des Netzwerkes befindet. Das macht sie nach bisherigem Forschungsstand fälschungssicher. Deutlich wird hier wahrscheinliche auch: Das braucht viel Rechenleistung und ist deshalb mit nicht unwesentlichen Stromkosten verbunden. Warum sollte man sich dann am Markt beteiligen? Weil die Teilnahme belohnt wird. Für jede Transaktion, die Teilnehmer*innen validieren, erhalten sie einen Anteil der Krypto-Einheit. Der Erwerb wird als Mining bezeichnet. Und damit sind wir schon bei einer Methode, mit Kryptowährungen Geld zu machen. Das Mining kann nur bei Kryptowährungen betrieben werden, bei dem die Blockchains auf dem Proof of Work (PoW) Verfahren basieren (wie zum Beispiel Bitcoin). Das Bestätigen einer Transaktion erfolgt in diesem Verfahren per komplizierter Rechenaufgabe. Wer sie als erster löst, darf die Transaktion bestätigen und „verdient“ damit selbst Kryptowährung. Die Einnahme ist ein eigener, steuerlich zu bewertender Vorgang. Gleichzeitig erfolgt ein Anschaffungsvorgang, wobei sich die Anschaffungskosten am Kurswert zum Zeitpunkt des Validierens der Transaktion bemessen.

Wenn Blockchains auf dem Proof of Stake (PoS) Verfahren basieren (wie bei der Kryptowährung Ehereum), wird per Zufall entschieden, wer die Transaktion bestätigt. Dies wird als Staking bezeichnet. Zur Auswahl stehen dabei nur Teilnehmer*innen, die einen Anteil ihrer Kryptowährung gesperrt haben. Der Anteil kann dann also nicht veräußert, eingetauscht oder anderweitig verwendet werden. Das kann allein betrieben werden (Staking als Forger) oder man beteiligt sich an einem Staking-Pool. Der Staking-Pool-Betreiber tritt als eigener Forger im Netzwerk auf und erhält die volle Belohnung. Die Teilnehmer*innen des Pools erhalten einen kleinen Anteil.

Eine weitere Methode, Geld mit Kryptos zu machen, ist das Landing. Man verleiht also seine Kryptowährung. Das ist zum Beispiel dann lukrativ, wenn man auf fallende Kurse setzt. A leiht sich von B Bitcoins im Wert von 40.000 Euro und vier Monate später, zum Zeitpunkt der Rückzahlung, sind diese nur noch 20.000 Euro wert. Wer mit Kryptowährungen anfängt, wird aber erst mal traden. Vergleichbar mit Aktien werden Kryptowährungen an bestimmten Börsen gehandelt.

Kryptowährungen stellen in Deutschland keine Währung im rechtlichen Sinne dar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) zählt sie zu den Finanzinstrumenten. Steuerrechtlich werden Kryptowährungen als sonstige nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter immaterieller Art behandelt. Mit Mining und Forging können private oder auch gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Ob es als Gewerbebetrieb einzustufen ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt werden (selbstständige nachhaltige Betätigung, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr – § 15 Abs. 2 EStG). Wobei man mit Mining und Staking als Forger meist die Kriterien erfüllt. Kryptowährungen können dabei Anlage- oder Umlaufvermögen darstellen und je nach Umfang des Gewerbebetriebes ist zu bilanzieren oder eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Sind die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes nicht erfüllt (wie idR als Teilnehmer*in eines Staking-Pools oder beim Landing), sind die Einkünfte als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Die jeweiligen virtuellen Einheiten sind im Zeitpunkt des Zugangs (also der Validierung der Transaktion im Netzwerk) mit dem Marktkurs als Einnahme anzusetzen. Als Werbungskosten zählen beispielsweise Strom- und Abschreibungskosten der benötigten Technik.

An der Börse erworbene Kryptos und durch Mining oder Staking geschaffene Kryptos können an der Börse auch wieder verkauft werden. Wurden sie als Teil des Betriebsvermögens (also im Rahmen des Gewerbebetriebes) veräußert, liegt in Höhe des Veräußerungserlöses eine Betriebseinnahme vor. Als Betriebsausgabe wird der Buchwert der Kryptowährung berücksichtigt. Werden Kryptos des Privatvermögens verkauft, fallen diese als privates Veräußerungsgeschäft unter § 23 EStG. Liegen also zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, ist der Gewinn/Verlust steuerfrei. Damit unterscheiden sie sich grundlegend von Aktien. Deren Versteuerung erfolgt nach § 20 EStG und ist durch den gesonderten Kapitalertragssteuersatz in Höhe von 25 Prozent festgelegt. Eine Verlängerung der Spekulationsfrist wie zum Beispiel bei Grundstücken auf zehn Jahren gibt es bei Kryptos nicht. Klassische Anschaffungsvorgänge sind der Erwerb der Einheiten durch Blockerstellung (also Mining & Staking), Landing und der Tausch durch Fiat-Währung, Waren und Dienstleistungen oder auch anderer Kryptowährungen.

Als Grundlage steuerlicher Einordnung dient das BMF-Schreiben vom 10.05.2022. Wir hoffen, wir konnten euch damit einen Einblick verschaffen. Das Thema ist damit längst nicht erschöpft. Weil die Einleitung eine relativ positive Einstellung zu Kryptowährungen vermuten lässt, möchten wir noch auf bestimmte Risiken hinweisen. Kryptowährungen sind aus gutem Grund zum Großteil eben doch mehr Spekulationsgeschäft als anerkanntes Zahlungsmittel. Die Kursschwankungen sind mitunter immens. Börsen sind bereits pleite gegangen. Im Bitcoin Netzwerk wird mittlerweile professionelles Farming betrieben. Viele der Computer stehen dabei in Ländern mit niedrigen Strompreisen und lösen Rechenaufgaben im Akkord. Das ist ein energieintensives und kostspieliges Unterfangen. Klima und Umwelt wird damit massiv belastet. Auf dem Markt gibt es viele zweifelhafte Anbieter zum Handel von Bitcoins und Co. Da alle Teilnehmer eines Netzwerkes anonym agieren, sind sie beliebt für kriminelle Zahlungsströme wie Erpressung oder Geldwäsche.

Stand 05.03.2025

[1] Währungssystem, das seinen Wert nicht durch einen physischen Rohstoff erhält, sondern durch das Vertrauen, das es von Menschen und Regierungen erhält.

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