Energie-Pauschale

Steuerentlastungsgesetz 2022

Es ist offiziell. Seit Februar hört man immer wieder von den Plänen zur Entlastung der Bürger*innen. Am 20. Mai hat dann der Bundesrat zugestimmt und seit dem 27. Mai ist das Steuerentlastungsgesetz veröffentlicht. Das ein oder andere hat man hieraus durch die Medien bestimmt schon mitbekommen, aber wir möchten euch noch einmal die Punkte zusammenfassen:

  • Der Grundfreibetrag wird für 2022 rückwirkend von ursprünglich 9.984 € auf 10.347 € erhöht.
  • Der Pauschbetrag der Werbungskosten für Arbeitnehmer*innen erhöht sich von 1.000 € auf 1.200 € – ebenfalls rückwirkend für 2022.
  • Die ursprünglich geplante Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. km von 35 Cent auf 38 Cent wurde vorgezogen und gilt nun schon für 2022.
  • Auch in 2022 wird es wieder einen Kinderbonus geben. Dieser beträgt 100 € und wird im Juli gewährt.

Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Regelungen, die bereits feste Bestandteile des Einkommensteuergesetzes sind. Ganz neu dagegen ist die Energiepreispauschale. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Freiberufler (also Einkünfte aus §§ 13, 15 und 18 EStG). Es geht um steuerpflichtige 300 €. Es handelt sich also um einen Bruttobezug. Bei Arbeitnehmer*innen soll die Zahlung über die Lohnabrechnung erfolgen. Bei Selbstständigen soll der Vorauszahlungsbetrag der Einkommensteuer des dritten Quartals um 300 € gemindert werden.

Vor allem die rückwirkende Änderung des Grundfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages wirkt sich auf den monatlichen Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmer*innen aus. Grundsätzlich ist der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu korrigieren. Pauschal lässt sich aber keine Aussage dazu machen, in welcher Höhe die Korrektur sich auswirkt. Auch die Einbindung der Energiepreispauschale in die Lohnabrechnung wird Programmierer*innen ihren Arbeitsalltag nicht langweilig werden lassen. Wir werden sehen, wie schnell die DATEV die geänderten Bedingungen implementiert; machen uns da aber keine Sorgen. Wir sind aus den vergangenen zwei Jahren ja schon einiges an kurzfristigen und manchmal auch fragwürdigen (*Danke für die Mehrwertsteuersenkung*) Gesetzesänderungen gewohnt.

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