Krank oder nicht krank
Lange haben wir darauf gewartet, dass es für den „gelben Schein“ vom Arzt eine digitale Lösung gibt. Nun ist es endlich soweit – war der erste Impuls. Nach zwei Monaten Anlaufphase muss man konstatieren: Nun ist es leider soweit. Einen Krankenschein vom Arzt für den Arbeitgeber gibt es eigentlich nicht mehr – uneigentlich aber manchmal doch. Der Arzt übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse des Versicherten.
Jetzt hätte es zwei Möglichkeiten gegeben, wie der Arbeitgeber an die Daten der Kasse kommt. Statt dass die Kasse automatisch die Krankenzeiten an den Arbeitgeber bzw. das Lohnabrechnungsprogramm schickt, muss der Arbeitgeber oder das Lohnbüro aktiv für jeden „digitalen“ Krankenschein eine Abfrage bei der jeweiligen Krankenkasse stellen.
Der Mitarbeiter meldet sich nach wie vor bei seinem Arbeitgeber krank. Mithilfe des Namens, der Sozialversicherungsnummer und des Beginns der Arbeitsunfähigkeit stellt man dann eine Anfrage bei der Krankenkasse des Mitarbeiters und bekommt eine Rückmeldung mit dem Ende der Krankschreibung. Jede Folgebescheinigung muss gesondert abgefragt werden.
Ihr seht schon, dass ist die schlechtere von beiden Möglichkeiten. Die Abfrage der Krankschreibung ist keine Pflicht. Sie ist aber das Kontrollmittel, um zu prüfen, ob der Arbeitnehmer wirklich krankgeschrieben ist.
In den gängigen Lohnprogrammen ist eine Schnittstelle für die Anfrage und auch die Rückmeldung implementiert, so auch in unserem. Wir haben allerdings nicht die Kapazitäten für jede Krankmeldung einen Abruf zu starten. Wir können euch als Arbeitgeber allerdings das Portal sv.net empfehlen. Man erstellt für das Unternehmen einen Zugang und kann dann selbst den Abruf tätigen. Damit hat man direkt und möglichst zeitnah die Rückmeldung über die Krankmeldung. Für die Lohnabrechnung meldet ihr uns bitte weiterhin, welcher Mitarbeiter von wann bis wann krank war.
Stand: 21.02.2023
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